Ein Internetforum besteht im Wesentlichen aus den vielen Beiträgen, die Mitglieder geschrieben und in dem Forum veröffentlicht haben. Das Forumgerüst und die Domain gehören dem Forenbetreiber, aber was ist mit den Beiträgen der Nutzer?
Urheberrecht nicht übertragbar
Auch wenn ein Mitglied in einem Forum schreibt, also in einer von einem anderen zur Verfügung gestellten Umgebung, behält das Mitglied das Urheberrecht an den eigenen Beiträgen. Eine Übertragung des Urheberrechts an den Forenbetreiber kann nicht stattfinden, auch wenn der Forenbetreiber das vielleicht in den Nutzungsbedingungen vorschreiben möchte. Das Urheberrecht ist laut Gesetz nicht übertragbar.
Das Mitglied gewährt durch sein Schreiben in einem Forum dem Forenbetreiber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Nur durch dieses Nutzungsrecht ist der Forenbetreiber berechtigt, den Beitrag des Nutzers anzuzeigen.
Eine darüber hinaus gehende Nutzung von Mitgliederbeiträgen müsste mit dem jeweiligen Mitglied besprochen werden und bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Mitgliedes. (Wenn zum Beispiel das Forum eine Pressemitteilung veröffentlicht oder Beiträge von Mitgliedern über soziale Netzwerke verbreitet).
Schöpfungshöhe von Forenposts
Man kann darüber streiten, ob Forenbeiträge überhaupt dem Urheberrecht unterliegen, denn dieses setzt für seinen Schutz eines Werkes eine gewisse Schöpfungshöhe voraus. Dabei muss man berücksichtigen, dass das Urheberrecht zu einer Zeit festgelegt wurde, als es noch keine elektronischen Medien gab und man unter einem Forum eher einen Marktplatz einer Stadt verstand.
Nicht jeder Beitrag erreicht die Schöpfungshöhe, die vom Urheberrecht erwartet wird. Man kann aber sagen, je aufwändiger ein Beitrag geschrieben ist, desto wahrscheinlicher ist das Erreichen der geforderten Schöpfungshöhe.
Nun gibt es für diese Schöpfungshöhe keine allgemein anwendbaren Kriterien - und so müsste im Zweifelsfall ein Gericht darüber entscheiden, ob ein Forenbeitrag eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht hat.
Wird nämlich die Schöpfungshöhe verneint, so ist der Beitrag gemeinfrei. Er unterliegt somit nicht dem besonderen Schutz für den Verfasser.
Nutzungsrecht über Nutzungsbedingungen einräumen lassen
Forenbetreiber sollten sich bei Registrierung neuer Mitglieder das Nutzungsrecht an den Beiträgen einräumen lassen. Dabei muss zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem ausschließlichen Nutzungsrecht unterschieden werden.
Beim einfachen Nutzungsrecht darf der Forenbetreiber den Beitrag nur im Forum anzeigen, eine weitere Nutzung, wie etwa in Pressemitteilungen oder in einem Blog sind nicht erlaubt.
Beim ausschließlichen Nutzungsrecht dürfte der Forenbetreiber die Beiträge seiner Mitglieder komplett frei nutzen, also auch für andere Webseiten, Pressemitteilungen, Blogs, usw. Dieses ausschließliche Nutzungsrecht kommt fast dem Recht des Urhebers gleich, nur dass der Urheber vom Nutzungsberechtigten genannt werden muss. Das ausschließliche Nutzungsrecht zu fordern, gilt in der Internetgemeinde als eher unfair und sollte deshalb auch nicht eingefordert werden.
Zudem ist fraglich, ob man es überhaupt durchsetzen könnte, wenn es in langen Nutzungsbedingungen steht, die ja von den meisten Mitgliedern ohnehin nicht gelesen werden. Es könnte als überraschende Klausel gewertet werden, die dann im Streitfalle keine Gültigkeit hat.
Die Einräumung eines Nutzungsrechts sollte also in den Nutzungsbedingungen aufgenommen werden. Das kann über folgenden Zusatz geschehen:
Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilen Sie dem Forenbetreiber XY des Forums XY ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, Ihren Beitrag im Rahmen des Forums zu nutzen. Das Nutzungsrecht bleibt auch nach Kündigung der Mitgliedschaft bestehen.
Damit wären beide Seiten abgesichert und das Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Forenbetreiber ist klargestellt.
Was ist bei Beendigung der Mitgliedschaft eines Mitglieds?
Ärgerlich ist, wenn ein Foren-Mitglied seine Mitgliedschaft beendet. Noch ärgerlicher wird es, wenn das Mitglied den Forenbetreiber auffordert, die im Forum geschriebenen Beiträge zu löschen. Doch rechtlich kann das Mitglied die Löschung der Beiträge verlangen, wenn es nämlich die Nutzungserlaubnis widerruft.
Allein die Beiträge, die als gemeinfrei eingestuft werden würden, kann der Forenbetreiber stehen lassen. Da aber ein solcher Widerruf ohnehin die Ausnahme ist, muss er sich überlegen, ob der mögliche Streit bei Stehenlassen von Beiträgen nicht größer ist, als das Problem, dass bestimmte Beitragsbäume dann unvollständig sind.
Schließung oder Übergabe des Forums an einen anderen Betreiber
Mit der Schließung des Forums endet die Nutzungserlaubnis für Beiträge automatisch, da diese an das Forum gebunden ist.
Schwieriger wird es, wenn ein Forum auf einen anderen Betreiber übertragen oder an einen anderen Betreiber verkauft wird. Denn prinzipiell besteht der Nutzungsvertrag zwischen dem alten Forenbetreiber und dem Mitglied. Hier müssten alle Mitglieder angeschrieben werden und über den Betreiberwechsel informiert werden. Mit einer angemessenen Frist muss ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Beiträge aus dem Forum zu löschen.
Wer die Mitglieder nicht anschreibt und ihnen keine Wahlmöglichkeit lässt, übernimmt alle Beiträge ohne eine gültige Nutzungserlaubnis und könnte für Beiträge, die die vom Urheberrecht geforderte Schöpfungshöhe erreicht haben, sogar abgemahnt werden.