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Bundesverfassungsgericht erkennt Street Photography als Kunstform an

Bundesverfassungsgericht erkennt Street Photography als Kunstform an
« am: April 30, 2018, 03:27:49 Nachmittag »
Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die sogenannte „Street Photography“ (oder auch „Straßenfotografie“) als Kunst angesehen werden kann (Az.: 1 BvR 2112/15. Das Foto des Berliner-Ostkreuz-Fotografen Espen Eichhöfer sei ein Kunstwerk, auch wenn es ein unverfälschtes Abbild der Realität darstelle.

Der Fall in der Kommentierung:

https://www.rechtambild.de/2018/04/bundesverfassungsgericht-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/