Wer ein Logo durch einen Grafiker erstellen lässt, sollte darauf achten, dass die Nutzungslizenz für das Logo auch die Genehmigung zur Erteilung von Unterlizenzen enthält. Sonst kann es passieren, dass jemand, der das Logo auf seiner Webseite abbildet, eine Abmahnung erhält.
Dies gilt auch und insbesondere für die über Grafikerplattformen bestellten Logos. Hier ist die Logoerstellung so günstig, dass man schon fast damit rechnen muss, dass die Grafiker, die für so kleines Geld Logos entwerfen und sich dann noch in den Wettbewerb mit anderen Grafikern begeben, irgendwann auf die Idee kommen können, nach neuen Einnahmequellen zu suchen.