Forum zum Urheberrecht

Nutzung von Pressefotos von Unternehmen

Nutzung von Pressefotos von Unternehmen
« am: Januar 07, 2017, 02:07:39 Nachmittag »
Als Journalist und Blogger erhalte ich von vielen Unternehmen Bilder zur Illustration von Beiträgen. In 99% der Fälle sind diese nur mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet. Zum Beispiel: Foto: Volkswagen AG.

Nun kann Volkswagen als nur juristische Person ja selbst kaum Fotos aufnehmen, das Urheberrecht liegt also bei einem von Volkswagen für die Bilder bezahltem Fotografen. Die Presseabteilung von Volkswagen (um bei dem Beispiel zu bleiben) verschickt die Bilder und erwartet natürlich auch die Kennzeichnung als Werksbild.

Der Fotograf kann natürlich in der Vertragsgestaltung mit Auftraggeber Volkswagen darauf verzichten, als Urheber genannt zu werden. Er kann mit Volkswagen eine Exklusiv-Nutzungslizenz vereinbaren und den Wolfsburgern auch das Recht einräumen, Unterlizenzen zu vergeben.

Das ist auch üblicherweise unkritisch. Er ist und bleibt aber der Urheber des Fotos. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass viele Fotografen darauf verzichten, mit ihren Auftraggebern genau definierte Verträge abzuschließen. Das hat in der Hektik der PR-Abteilung oft keinen Platz.

Ein anderes Beispiel: Ich berate ein Unternehmen und mache auf einer Presseveranstaltung Bilder. Nun bittet mich ein Mitarbeiter, ihm die Bilder von meiner Speicherkarte auf seinen Laptop ziehen zu lassen. Nun hat er meine Bilder und denkt ganz sicher, dass er diese auch nutzen kann. Rein rechtlich darf er das nicht, aber allein der Besitz der Bilder wird ihm den Eindruck geben, dass er sie auch nutzen kann. Wenig später tauchen diese Bilder bei facebook auf.

Jetzt male ich den Teufel mal an die Wand:

Gibt es keine vertragliche Regelung, kann der Fotograf zu einem späteren Zeitpunkt Abmahnungen an alle versenden, die sein Foto genutzt haben. Die Nutzer werden sagen, dass sie darauf vertraut haben, dass zum Beispiel VW die Nutzungsrechte unterlizensieren kann - das würde ihnen aber nicht helfen, wenn es keinen Vertrag mit dem Unternehmen gibt, der genau diese Nutzungsarten erlaubt und vorgelegt werden kann.

Da die Rechtekette bis zum Fotografen nicht nachgewiesen werden kann, handele ich als Urheberrechtsverletzer dann vielleicht sogar schon fahrlässig, oder?

Wie seht Ihr das? Müsste ich - um wirklich sicher zu gehen - die Unternehmen auffordern, mir ihren Vertrag mit dem Fortografen vorzulegen? Ich weiß wohl, dass das realitätsfremd wäre, aber man erlebt so merkwürdige Ansprüche, dass man darüber mal nachdenken kann.